Der laufende Publikationsprozess des Österreichischen Religionspädagogischen Forums (ÖRF) betrifft eine Reihe von unterschiedlichen Personen und Institutionen. Deren Zusammenwirken und die jeweiligen Verantwortlichkeiten sind in den folgenden „Ethik- und Publikationsrichtlinien“ geregelt.

Alle Personen, die an der Veröffentlichung eines Beitrags beteiligt sind (der*die Autor*in; die Schriftleitung, das Editorialboard, die Issue-Editors, der*die Gutachter*in), müssen den unten angeführten ethischen Vorgaben und Richtlinien zustimmen. Diese ethischen Standards unserer Zeitschrift basieren maßgeblich auf den Committee on Publication Ethics (COPE) Best Practice Guidelines for Journal Editors.

 

Aufgaben der Schriftleitung und der ausgabenspezifischen Issue-Editors 

Die Schriftleitung, die vom Editorialboard unterstützt wird, ist für das Management und für den Web-Auftritt der Zeitschrift verantwortlich. Sie leitet den laufenden Betrieb und ist auch für die Einhaltung der hier veröffentlichten Ethik- und Publikationsrichtlinien zuständig. Für jede Ausgabe der Zeitschrift bestimmt das Editorialboard ein Team von Issue-Editors. Dieses kann sowohl aus Mitgliedern des Editorialboards selbst wie auch aus anderen Wissenschafter*innen bestehen. In den Verantwortlichkeitsbereich der Issue-Editors fallen die inhaltliche Konzeption und die Betreuung der jeweiligen Ausgaben. Im Besonderen formulieren Sie – im Auftrag des Editorialboards und in Abstimmung mit der Schriftleitung – den je spezifischen Call for Papers, geben eine erste Rückmeldung an Autor*innen auf ihre Beitragsankündigungen, machen Vorschläge für Gutachter*innenanfragen und entscheiden nach Abschluss des Peer-Review-Verfahrens gemeinsam mit der Schriftleitung über die Annahme oder Ablehnung eines eingereichten (und gegebenenfalls überarbeiteten) Beitrages. Darüber hinaus sind sie für das Verfassen des jeweiligen Editorials zuständig.

Faires Verfahren
Eingereichte Manuskripte werden ausschließlich nach ihrem wissenschaftlichen Gehalt beurteilt – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, ethnischer Herkunft, Nationalität oder politischer Anschauung des Autors/der Autorin.

Vertraulichkeit
Eingereichte Beiträge werden von der Schriftleitung und den Issue-Editors vertraulich behandelt. Es werden keinerlei Informationen weitergegeben, außer jene, die für den Publikationsprozess notwendig sind.

Umgang mit Interessenskonflikten
Die Schriftleitung bzw. die Issue-Editors dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Autors bzw. der Autorin keinerlei Material aus eingereichten Beiträgen für die eigene Forschung verwenden.

Entscheidung zur Veröffentlichung
Die Schriftleitung der Zeitschrift trifft in enger Abstimmung mit den Issue-Editors die Letztentscheidung über die Veröffentlichung eingereichter Beiträge. Sie unterliegt dabei den Richtlinien der Publikationsethik sowie den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf etwaige Verletzungen des Urheberrechts. Die Schriftleitung trifft ihre Entscheidungen auf der Grundlage des Peer-Review-Verfahrens und in Absprache mit den jeweiligen Issue-Editors.

Umgang mit Beschwerden und Fehlverhalten
Alle Beschwerden und Einsprüche im Zusammenhang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten bzw. Plagiaten werden vom Editorial Board gemäß den COPE-Richtlinien behandelt. Artikel, die Plagiate, nicht autorisiertes Material, unzuverlässige Daten oder Urheberrechtsverletzungen enthalten, werden von der Website der Zeitschrift entfernt. Autor*innen werden über die bevorstehende Entfernung informiert und erhalten die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

 

Aufgaben des Gutachters bzw. der Gutachterin

Gutachtertätigkeit als Grundlage für Entscheidungen der Schriftleitung
Gutachten helfen der Schriftleitung bzw. den Issue-Editors bei der Entscheidung, ob ein Artikel veröffentlicht wird oder nicht. Das Gutachten dient dem*der Autor*in ebenso als Grundlage für etwaige Überarbeitungen des Beitrags.

Rasche Entscheidungsprozesse
Gutachter*innen, die sich in Bezug auf die Thematik, die dem Beitrag zu Grunde liegt, als nicht qualifiziert genug einschätzen oder aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Gutachten fristgerecht zu erstellen, müssen dies der Schriftleitung rechtzeitig bekannt geben.

Vertraulichkeit
Der*die Gutachter*in behandelt jedes Manuskript als vertrauliches Dokument, welches nicht an Dritte weitergegeben werden darf.

Objektivität
Gutachten müssen in ihrer Argumentation klar nachvollziehbar sein. Persönliche Kritik an der Autor*innenschaft ist inakzeptabel. Die Gutachten orientieren sich in ihrer Struktur an den Review-Richtlinien bzw. dem vorgegebenen Review-Formular.

Bezugnahme des Gutachtens auf verwendete Quellen
Gutachter*innen sollen auf relevante veröffentlichte Studien, auf die der*die Autor*in nicht Bezug nimmt, hinweisen. Substantielle Ähnlichkeiten zwischen dem eingereichten Manuskript und bereits vorhandenen Publikationen müssen der Schriftleitung bekannt gegeben werden.

Umgang mit unveröffentlichtem Material
Der*die Gutachter*in darf ohne die ausdrückliche Zustimmung des Autors bzw. der Autorin kein Material aus dem eingereichten Beitrag für die eigene Forschung verwenden.

 

Aufgaben des Autors bzw. der Autorin

Qualitätsstandards für Originalbeiträge
Die Darstellung der Forschungsergebnisse soll den Forschungsprozess klar und nachvollziehbar beinhalten. Verwendete Daten und Methoden müssen im Manuskript deutlich gemacht werden. Dabei ist auf genaue und ehrliche Detailangaben im Sinne dieser ethischen Standards zu achten.

Originalität und geistiges Eigentum
Die Autor*innen müssen sicherstellen, dass sie ausschließlich eigene Forschungsergebnisse verwenden bzw. fremde Forschungsergebnisse klar und nachvollziehbar ausweisen. Wenn die Autor*innen die Arbeit und/oder Worte anderer verwenden, müssen diese gemäß den in unseren Manuskriptrichtlinien festgelegten Standards zitiert werden, um den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum zu gewährleisten.

Mehrfache, redundante oder gleichzeitige Publikation
Der*die Autor*in darf keine Manuskripte einreichen, die in ähnlicher Form bereits an anderer Stelle publiziert wurden. Die gleichzeitige Einreichung desselben Manuskripts bei anderen Zeitschriften entspricht nicht den ethischen Publikationsrichtlinien.

Bezugnahme auf Sekundärquellen
Verwendete Quellen müssen als solche immer angegeben werden. Autor*innen müssen ebenso Publikationen zitieren, die die Arbeit maßgeblich beeinflusst haben. Rechtliche Vorgaben in Bezug auf das Urheberrecht sind zu beachten. Urheberrechtlich geschütztes Material (z.B. Tabellen, Grafiken) darf nur nach vorhergehender Zustimmung des/der Rechteinhabers/in und unter Angabe der Quelle veröffentlicht werden.

Gemeinsame Nutzung von Daten und Reproduzierbarkeit
Als Open-Access-Zeitschrift ermutigt das ÖRF seine Autor*innen, nach den Richtlinien der offenen Wissenschaft zu arbeiten. Das bedeutet, dass Autor*innen aufgefordert werden können, die ihrer Arbeit zugrunde liegenden Daten zur Verfügung zu stellen, um die Reproduzierbarkeit ihrer Arbeit zu gewährleisten.

Autor*innen und Co-Autor*innen
Die Autor*innenschaft soll auf jene Personen beschränkt sein, die wesentlich an der Entstehung des Beitrags beteiligt waren. Diese sollen als Co-Autor*innen aufgelistet werden. Die Verantwortung der Nennung dieser liegt beim Hauptautor bzw. der Hauptautorin. Die Co-Autor*innen haben zur endgültigen Version des Beitrags die Zustimmung zu geben.

Angabe finanzieller Förderungen
Sponsoren und andere Geldgeber des Projekts müssen im Text erwähnt werden.

Maßgebliche Fehler in publizierten Arbeiten
Wenn der*die Autor*in einen signifikanten Fehler in seiner*ihrer Arbeit erkennt, ist es seine*ihre Pflicht, dies der Schriftleitung unverzüglich zu melden und eine Korrektur bzw. eine adäquate Richtigstellung zu veranlassen.